Totalschaden: Was jetzt?
Ein Autounfall ist immer eine unangenehme Erfahrung, aber besonders schlimm wird es, wenn das eigene Fahrzeug einen Totalschaden erleidet. Was bedeutet das überhaupt und was sollten Sie als Betroffener tun? Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick, wie Sie in einem solchen Fall richtig vorgehen.
Was ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder das Fahrzeug technisch nicht mehr in einen betriebsfähigen Zustand versetzt werden kann. Man unterscheidet dabei zwischen zwei Arten von Totalschaden:
Technischer Totalschaden: Hierbei ist das Fahrzeug so schwer beschädigt, dass es nicht mehr repariert werden kann oder eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Ein typisches Beispiel hierfür wäre ein stark deformiertes Chassis.
Wirtschaftlicher Totalschaden: In diesem Fall könnte das Fahrzeug zwar repariert werden, jedoch übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Das heißt, es wäre günstiger, das Auto durch ein gleichwertiges zu ersetzen, als es zu reparieren.
Die Schadensregulierung bei einem Totalschaden
Sobald der Schaden gemeldet wurde, beginnt der Prozess der Schadensregulierung. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle.
Einschalten eines Sachverständigen
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser erstellt ein Gutachten, in dem der Schadensumfang, die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs ermittelt werden.
Ein solches Gutachten ist besonders wichtig, wenn Sie eine Auseinandersetzung mit der Versicherung des Unfallgegners erwarten. Der Sachverständige dokumentiert objektiv den Zustand des Fahrzeugs und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Wiederbeschaffungswert und Restwert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein vergleichbares Fahrzeug in ähnlichem Zustand und mit ähnlicher Laufleistung zu kaufen. Der Restwert ist der Betrag, den Sie für das beschädigte Fahrzeug noch erhalten können. Dieser wird häufig durch Gebote von Händlern oder auf Basis von Restwertbörsen ermittelt.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bildet die Grundlage für die Entschädigung durch die Versicherung.
Reparaturkosten und 130%-Regel
In manchen Fällen kann eine Reparatur trotz Totalschaden sinnvoll sein, insbesondere wenn Sie an Ihrem Fahrzeug hängen. Hier greift die sogenannte 130%-Regel. Diese besagt, dass die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen dürfen, wenn das Fahrzeug nachweislich weiterhin genutzt wird. Die Reparatur muss jedoch fachgerecht durchgeführt werden und das Fahrzeug sollte im Anschluss mindestens sechs Monate weiter in Betrieb bleiben.
Abwicklung mit der Versicherung
Die Versicherung prüft das Gutachten und unterbreitet Ihnen ein Angebot. Dabei kann es zu Unstimmigkeiten kommen, insbesondere was den Wiederbeschaffungswert und den Restwert betrifft. Hier ist es wichtig, dass Sie das Angebot sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Sachverständigen halten.
Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, wird die Versicherung den entsprechenden Betrag auszahlen. Dieser entspricht im Regelfall dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Was tun mit dem verunfallten Fahrzeug?
Nach der Schadensregulierung stellt sich die Frage, was mit dem beschädigten Fahrzeug geschehen soll. Sie haben mehrere Optionen:
Verkauf des Fahrzeugs: Sie können das Fahrzeug an einen Händler oder über eine Restwertbörse verkaufen. Dabei erhalten Sie den Restwert, der im Gutachten ermittelt wurde.
Reparatur und Weiterbenutzung: Wenn Sie sich für eine Reparatur entschieden haben (z.B. nach der 130%-Regel), können Sie das Fahrzeug nach der Instandsetzung weiter nutzen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn das Auto einen hohen ideellen Wert für Sie hat.
Entsorgung: Ist das Fahrzeug irreparabel beschädigt und auch der Restwert minimal, bleibt oft nur die Verschrottung. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß bei einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb abgegeben wird.
Der richtige Umgang mit der gegnerischen Versicherung
Wenn der Unfallgegner schuld am Totalschaden ist, müssen Sie sich mit dessen Versicherung auseinandersetzen. Auch hier gilt: Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die gegnerische Versicherung wird versuchen, den Schaden möglichst gering zu halten. Lassen Sie sich daher nicht auf ein Angebot ein, ohne vorher Rücksprache mit einem Experten gehalten zu haben. Sie haben das Recht, auf eine vollständige Entschädigung, die alle durch den Unfall entstandenen Kosten abdeckt, einschließlich etwaiger Nutzungsausfälle und Mietwagenkosten.
Mobil bleiben trotz Totalschaden
Ein Mietwagen ist oft eine notwendige Überbrückungslösung nach einem Totalschaden, um im Alltag mobil zu bleiben. Grundsätzlich haben Sie nach einem Unfall mit Totalschaden Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners übernommen, wenn dieser den Unfall verschuldet hat. Es ist jedoch wichtig, dass der Mietwagen in einer Fahrzeugklasse angemietet wird, die Ihrem beschädigten Fahrzeug entspricht.
Die Kostenübernahme für den Mietwagen erfolgt üblicherweise für den Zeitraum, der für die Abwicklung des Totalschadens und die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs erforderlich ist. Dies bedeutet in der Regel die Zeitspanne von der Unfallaufnahme bis zur Auszahlung der Entschädigung durch die Versicherung und, falls Sie einen Neuwagen kaufen, die Zeit bis zur Auslieferung des neuen Fahrzeugs.
Bei der Wahl des Mietwagenanbieters sollten Sie darauf achten, dass dieser mit der Versicherung abrechnet oder Sie einen klaren Überblick über die Kosten erhalten. Bei Müller Rent A Car bieten wir Tarife an, die den Vorgaben der Versicherungen entsprechen.
Tipps zur Vermeidung von Fallstricken
Abschließend noch einige Tipps, wie Sie in der schwierigen Situation eines Totalschadens unnötige Fallstricke vermeiden können:
Dokumentation ist alles: Dokumentieren Sie den Schaden so ausführlich wie möglich. Fotos, Zeugenaussagen und Polizeiberichte können später entscheidend sein.
Gutachten einholen: Lassen Sie immer ein unabhängiges Gutachten erstellen. Verlassen Sie sich nicht nur auf das Gutachten der Versicherung.
Anwalt einschalten: Bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung oder bei komplizierten Fällen kann es ratsam sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine faire Entschädigung zu erhalten.
Fazit
Ein Totalschaden ist ein ernstes Ereignis, das zahlreiche Fragen und Herausforderungen mit sich bringt. Mit der richtigen Vorgehensweise und einer sorgfältigen Dokumentation können Sie jedoch sicherstellen, dass Sie fair und umfassend entschädigt werden. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und den Schaden so gut wie möglich zu bewältigen.