Schritte nach einem Autounfall: Was Sie tun sollten

Es passiert schneller, als man denkt: Ein plötzlicher Knall, quietschende Reifen, und bevor man es richtig realisiert, steht man mitten im Chaos eines Autounfalls. Solche unerwarteten Momente sind nicht nur stressig, sondern können auch gefährlich sein. Jetzt ist es entscheidend, einen klaren Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie nach einem Autounfall richtig handeln, um Ihre Sicherheit und die der anderen Beteiligten zu gewährleisten. So gestalten Sie die Abwicklung des Unfalls möglichst reibungslos.

 
 

Unfallstelle sichern

Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall muss die Unfallstelle ausreichend abgesichert werden. Zunächst sollten Sie dafür die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen.

Als nächstes stellen Sie ein Warndreieck in ausreichender Entfernung zur Unfallstelle auf. Auf Autobahnen sollte dies mindestens 150 Meter entfernt sein, auf Landstraßen etwa 100 Meter und innerorts ungefähr 50 Meter, um nachfolgende Fahrzeuge rechtzeitig zu warnen. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem das Tragen einer Warnweste.

Erste Hilfe leisten: Überprüfen Sie, ob jemand verletzt ist und leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie sofort den Notruf (112) an, wenn es Verletzte gibt. Ihre schnelle Reaktion kann Leben retten.

 

Polizei rufen

Bei Unfällen mit geringem Sachschaden, sogenannten Bagatellschäden, ist es nicht zwingend notwendig, die Polizei zu rufen. In solchen Fällen sollten jedoch unbedingt die wichtigsten Daten aller Beteiligten ausgetauscht werden, um die Unfallabwicklung zu erleichtern. Dazu gehören Name, Adresse, Telefonnummer und Versicherungsdaten. Zudem ist es ratsam, gemeinsam einen Unfallbericht auszufüllen.

Falls eine der beteiligten Parteien dennoch darauf besteht, die Polizei zu verständigen, muss der Unfallgegner dies akzeptieren. Die Polizei wird dann einen polizeilichen Unfallbericht erstellen. Sie sollten die Polizei ebenfalls informieren, wenn:

  • Personen verletzt wurden.

  • Ein erheblicher Sachschaden entstanden ist.

  • Unklarheit über die Schuldfrage besteht.

  • Der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat.

  • Sie selbst nicht der Halter des Unfallfahrzeugs sind, z.B. bei Mietwagen.

 

Unfall dokumentieren

Eine gründliche Dokumentation des Unfalls ist wichtig für die spätere Abwicklung. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den beschädigten Fahrzeugen und eventuell vorhandenen Spuren (z.B. Bremsspuren).

  • Notieren Sie das Kennzeichen, den Namen und die Kontaktdaten des Unfallgegners.

  • Erstellen Sie eine Unfallskizze, die den Hergang des Unfalls verdeutlicht.

Zeugen suchen: Sprechen Sie mögliche Zeugen an und notieren Sie deren Kontaktdaten. Zeugen können im späteren Verlauf wichtig sein, um den Unfallhergang zu klären.

 

Versicherung informieren

Benachrichtigen Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung über den Unfall. Dies gilt sowohl für die Haftpflichtversicherung als auch für die Kaskoversicherung, falls Sie eine haben. Geben Sie alle relevanten Informationen an und senden Sie die Unfallberichte und Fotos ein.

Wenn Ihre Versicherung eine Schadensnummer vergibt, notieren Sie sich diese und bewahren Sie sie gut auf. Diese Nummer ist wichtig für die weitere Kommunikation mit der Versicherung und sollte bei jeder weiteren Rückfrage oder Korrespondenz angegeben werden.

 

Gutachten erstellen lassen

Es steht Ihnen jederzeit frei, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Unfallschadengutachtens zu beauftragen. Ein Unfallschadengutachten bietet eine genaue Bewertung der durch einen Unfall verursachten Schäden an Ihrem Fahrzeug. Es dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung und hilft, etwaige Streitigkeiten über die Schadenshöhe zu vermeiden.

Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger erstellt das Gutachten, wobei er das Fahrzeug gründlich inspiziert und den Schaden detailliert dokumentiert. Dies umfasst eine Beschreibung der beschädigten Teile, eine Fotodokumentation sowie eine Kalkulation der Reparaturkosten. Die Kosten für ein Unfallschaden übernimmt die gegnerische Versicherung.

Darüber hinaus wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt und, bei einem Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert festgelegt. Ein vollständiges und präzises Gutachten ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass Sie eine faire Entschädigung für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Fahrzeugs erhalten. Achten Sie darauf, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der Ihre Interessen vertritt und nicht im Auftrag der Versicherung arbeitet. Gerne übernehmen wir im Sachverständigenbüro Müller für Sie das Schadenmanagement.

 
 

Werkstatt und Reparatur

Natürlich wollen Sie nach einem Unfall so schnell wie möglich wieder mobil sein. Doch wann kann mit der Reparatur Ihres verunfallten Fahrzeugs begonnen werden?

Die Werkstatt kann mit der Reparatur beginnen, sobald der Kostenvoranschlag oder das Gutachten erstellt sind. Idealerweise liegt bereits eine Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung vor, welche die Zahlungszusage sicherstellt.So kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen, ohne dass Sie Rechnungen weiterleiten müssen. Aber auch ohne diese Zusage kann die Werkstatt mit der Reparatur loslegen – dafür benötigt sie jedoch eine Abtretungserklärung von Ihnen. In diesem Fall tragen Sie das finanzielle Risiko, da Sie der Auftraggeber sind.

Übrigens: Bei einer Teilschuld übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Reparaturkosten entsprechend der Haftungsquote.

 
 

Weitere Rechte und Plichten nach dem Autounfall

Für die Zeit der Reparatur Ihres Fahrzeugs dürfen Sie sich einen Mietwagen nehmen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten, damit Ihnen die Kosten für den Mietwagen von der gegnerischen Versicherung vollständig erstattet werden. Um Abzüge zu vermeiden, sprechen Sie uns vorab an, wir beraten Sie gerne. In unserer hausinternen Autovermietung kennen wir uns mit Unfallersatzwagen und den Bestimmungen der Versicherungen bestens aus. Bei Müller Rent a Car bieten wir Ihnen den passenden Mietwagen für Ihre Bedürfnisse.

Auch im Falle eines Totalschadens können Sie sich für die Dauer der Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs einen Mietwagen nehmen. Wichtig ist hierbei, dass Sie durch Vorlage des Kaufvertrags oder Fahrzeugscheins bei der Versicherung nachweisen, dass Sie ein neues Fahrzeug für Ihr verunfalltes Fahrzeug angeschafft haben.

Neben den Kosten für Gutachter und Mietwagen können Sie ebenso folgende Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen:

  • Anwaltskosten

  • Abschleppkosten

  • Entsorgungskosten

  • Wertminderung

  • Schmerzensgeld

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So finden Sie den passenden Gutachter nach einem Autounfall