Als unabhängiger Gutachter umfasst unsere Angebots-Palette ein sehr weites Leistungsspektrum.
Von einfachen Kostenvoranschlägen erstellen wir über Gebrauchtwagen-Bewertungen und Wertgutachten bis hin zu intensiven Beweissicherungs-Gutachten alles, was Sie von einem Kraftfahrzeug-Sachverständigen erwarten.
Um Ihnen unser Portfolio detaillierter vorstellen zu können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten alle interessanten Einzelheiten zu den verschiedenen Geschäftsfeldern.
Wenn das Auto, des Deutschen liebstes Kind, einen Schaden erleidet, ist schnelle und unbürokratische Hilfe gefragt. Damit Sie in einem Schadensfall alle Ihnen zur Verfügung stehenden Ansprüche der gegnerischen oder eigenen Versicherung gegenüber geltend machen können, ist ein Unfallschadengutachten Ihre erste Wahl.
Im Zuge der Beweissicherung ist es wichtig, dass ein unabhängiger Sachverständiger umfassend alle durch den Unfall an Ihrem Fahrzeug verursachten Schäden dokumentiert. Damit allein ist es jedoch nicht getan. Sobald alle direkten und indirekten Schäden schriftlich festgehalten wurden, geht es zum nächsten Schritt: der Restwertermittlung.
Der Restwert spielt insbesondere dann eine tragende Rolle, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes kann jedoch zur Ermittlung des Restwertes neben der Schadenshöhe vor allem auch die regionale Preissituation auf dem Gebrauchtwagenmarkt in die Berechnung einfliessen. Gleiches gilt für den Wiederbeschaffungswert, bei dessen Ermittlung man sich nicht strikt an die konventionelle Methode der Schwacke-Liste halten muss, sondern ebenfalls die zu dem Zeitpunkt aufgerufenen Preise der gängigen Gebrauchtwagenbörsen mit einberechnen kann. Hier kann ein erheblicher Mehrwert für Sie erzielt werden.
Ein Wertgutachten wird immer dann benötigt, wenn individuelle Faktoren eines Fahrzeuges festgestellt werden sollen. Das kann mehrere Gründe haben:
Sobald ein Streitfall auftritt, steht es jedem Beteiligten – unabhängig ob natürliche oder juristische Person, in- oder ausländische Gesellschaft – frei, zur Lösung einen Sachverständigen zu beauftragen. Während des Gerichtsverfahrens obliegt es dann den beteiligten Parteien, sich auf Basis dieses Gutachtens zu einigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das Gericht jedoch ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, welches das Privatgutachten außer Kraft setzt. Der zuständige, vom Gericht beauftragte Sachverständige muss jedoch zu dem Privatgutachten Stellung beziehen.
Technische Gutachten kommen immer dann zur Geltung, wenn es zu einem Schaden kommt, dessen Verursacher unklar ist. Häufig werden solche Gutachten in Auftrag gegeben, wenn während der Garantie- oder Gewährleistungszeit ein Materialfehler auftritt und der Garantie- bzw. Gewährleistungs-Geber sich gegen eine Reparatur sträubt.
Motor- Getriebe- und Achsschäden fallen ebenso unter technische Gutachten wie Lackschäden oder –verunreinigungen usw.
Technische Gutachten umfassen sowohl die Schadensursache als auch den Umfang und die Reparaturkosten. Schlussendlich wird auch die Verantwortlichkeit und somit der Träger des Schadens ermittelt.
Für Beweissicherungsgutachten kommen zwei unterschiedliche Auftraggeber in Betracht:
1. Behördlich angeordnete Beweissicherungsgutachten
Während eines Beweissicherungsverfahrens dient das Gutachten dazu, exakte Daten und Details zu ermitteln und den Behörden zugänglich zu machen, um die für die Rechtsprechung benötigten Fakten offen darlegen zu können.
2. Private Beweissicherungsgutachten
Sollten Sie nach einem Gebrauchtwagenkauf Bedenken gegenüber dem im Kaufvertrag zugesicherten Zustand Ihres Fahrzeuges haben, empfiehlt sich ein Beweissicherungsgutachten, um Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können.
Verdeckte Unfallschäden fallen genauso in diesen Bereich wie zu niedrig angegebene Laufleistungen und die verschwiegene gewerbliche Nutzung als Miet- oder Fahrschulwagen bzw. als Taxi.
Gleichfalls helfen diese Gutachten aber auch bei der Feststellung von nachlässig ausgeführten Reparaturen in Werkstätten. Hier wird durch unsere erfahrenen Prüfer ermittelt, ob der Schaden vor oder nach der Reparatur entstanden ist.
Als Besitzer eines Oldtimers ist man an der Pflege und Erhaltung automobilen Kulturguts interessiert. Soll der Wagen dann doch einmal einem anderen Objekt weichen und verkauft werden, finden sich oftmals keine Referenzobjekte auf dem Markt. Eine realistische Bepreisung ist somit sowohl für Käufer als auch für Verkäufer undurchsichtig.
Hier kommt die Oldtimerbewertung ins Spiel, die dem Verkäufer sowohl den Pflegezustand als auch den technischen Status dokumentiert und einen verlässlichen Wert des Wagens festlegt. In diesem Bereich arbeiten wir mit der Fa. Olditax zusammen.
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